Enstar Group Limited gibt Rückversicherung des Asbest- und Umwelt-Altgeschäfts von Zurich in Höhe von 0,5 Mrd. USD bekannt


HAMILTON, Bermuda, April 18, 2019 (GLOBE NEWSWIRE) -- Enstar Group Limited (NASDAQ: ESGR) gab heute bekannt, dass eine seiner hundertprozentigen Tochtergesellschaften eine Vereinbarung mit einer Tochtergesellschaft der Zurich Insurance Group unterzeichnet hat, um eine Reihe von US-Portfolios mit Asbest- und Umwelthaftungsverbindlichkeiten rückzuversichern. 

Die Tochtergesellschaft von Enstar wird Bruttoversicherungsrücklagen von etwa 0,5 Mrd. USD übernehmen, die sich auf die Geschäftsjahre 1986 und früher beziehen. Der Abschluss der Transaktion unterliegt der aufsichtsrechtlichen Genehmigung und anderen Abschlussbedingungen.

Über Enstar

Enstar ist eine vielseitige Versicherungsgruppe mit einem Vermögen von mehr als 16 Mrd. USD, die innovative Kapitalfreigabelösungen und Underwriting in Spezialsparten über ihr Netzwerk von Konzernunternehmen in Bermuda, den USA, dem Vereinigten Königreich, Kontinentaleuropa, Australien und anderen internationalen Standorten anbietet. Enstar ist marktführend beim Abschluss von Altgeschäftsübernahmen und hat seit seiner Gründung im Jahr 2001 auf diese Weise mehr als 90 Unternehmen und Portfolios übernommen. Das aktive Underwriting-Versicherungsgeschäft von Enstar beinhaltet die StarStone-Unternehmensgruppe, ein mit A- bewerteter Spezialversicherungskonzern mit mehreren globalen Versicherungsplattformen, und die Atrium-Unternehmensgruppe, die das Spezialversicherungs- und Rückversicherungsgeschäft für Lloyd’s Syndicate 609 verwaltet und versichert. Weitere Informationen über Enstar erhalten Sie auf www.enstargroup.com.

Warnhinweis

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsweisende Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Diese Aussagen beinhalten Aussagen bezüglich der Absicht, der Überzeugung oder der aktuellen Erwartungen von Enstar und seinem Geschäftsführungsteam. Investoren werden darauf hingewiesen, dass solche zukunftsgerichteten Aussagen nur für das Datum gelten, an dem sie gemacht werden, keine Garantien sind für zukünftige Ergebnisse und Risiken und Unsicherheiten beinhalten; die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund von diversen Faktoren maßgeblich von den Ergebnissen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostiziert wurden. Insbesondere könnte Enstar unter Umständen die in Aussicht gestellte Transaktion nicht zu den oben beschriebenen Bedingungen oder überhaupt nicht abschließen, aufgrund einer Reihe von Faktoren, einschließlich unter anderem das Unvermögen, staatliche oder aufsichtsrechtliche Genehmigungen zu erlangen oder andere Abschlussbedingungen zu erfüllen. Weitere wichtige Risikofaktoren bezüglich Enstar sind unter der Überschrift „Risk Factors“ im Formular 10-K von Enstar für das Jahr mit Ende 31. Dezember 2018 zu finden und werden hierin referenziert. Desweiteren übernimmt Enstar keine Verpflichtung, mündliche oder schriftliche zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder Aktualisierungen oder Revisionen an zukunftsgerichteten Aussagen, die hierin enthalten sind, öffentlich bekanntzugeben, um geänderte Erwartungen im Hinblick auf oder Änderungen bei Ereignissen, Bedingungen, Umständen oder Annahmen, die solchen Aussagen zugrunde liegen, zu reflektieren, außer wie gesetzlich vorgeschrieben.

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