Enstar kündigt ADC-Vereinbarung mit AXA XL an


HAMILTON, Bermuda, Feb. 26, 2021 (GLOBE NEWSWIRE) -- Enstar Group Limited (NASDAQ: ESGR) hat heute bekanntgegeben, dass eine ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaften eine Vereinbarung zur Bereitstellung von Adverse Development Cover (ADC) für AXA XL, einer Abteilung von AXA, unterzeichnet hat.

Im Rahmen der Transaktion deckt die Tochtergesellschaft von Enstar Verluste vor und bis einschließlich 31. Dezember 2019 für einen diversifizierten Mix aus globalen Privat- und Berufshaftpflichtschäden. Die Prämie entspricht der Übertragung von Schadenrückstellungen in Höhe von 90 % von 1.550 Milliarden US-Dollar (respektive 1.395 Milliarden US-Dollar).

Die Tochtergesellschaft von Enstar bietet 90 % Schutz (AXA XL übernimmt 10 %) auf zwei Ebenen. Die erste bietet eine Deckung von 1.550 Milliarden US-Dollar nach einem Selbstbehalt in Höhe von 9.438 Milliarden US-Dollar und die zweite bietet eine zusätzliche Deckung von 1.0 Milliarden US-Dollar nach einem Selbstbehalt in Höhe von 11.363 Milliarden US-Dollar.

Der Abschluss der Transaktion erfolgt vorbehaltlich des Erhalts der aufsichtsrechtlichen Genehmigungen und der Erfüllung verschiedener Abschlussbedingungen. Der Abschluss der Transaktion wird Ende des ersten Quartals des Jahres 2021 erwartet.

Über Enstar

Enstar ist ein führender, an der NASDAQ notierter weltweit tätiger Versicherungskonzern, der innovative Kapitalfreisetzungslösungen über sein Netzwerk aus Konzerngesellschaften in Bermuda, den USA, dem Vereinigten Königreich, Kontinentaleuropa, Australien und anderen internationalen Standorten anbietet. Enstar ist Marktführer bei der Durchführung von Altakquisitionen und hat seit seiner Gründung im Jahr 2001 mehr als 100 Unternehmen und Portfolios erworben. Weitere Informationen zu Enstar finden Sie unter www.enstargroup.com.

Wichtiger Hinweis

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen im Sinne des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Diese Aussagen enthalten Ausführungen hinsichtlich der Absicht, Meinung oder aktuellen Erwartungshaltung von Enstar und dessen Managementteam. Investoren werden darauf hingewiesen, dass solche zukunftsgerichteten Aussagen nur zu dem Zeitpunkt gelten, an dem sie gemacht werden, keine Garantie für zukünftige Leistungen darstellen, Risiken und Unsicherheiten beinhalten und tatsächliche Ergebnisse aufgrund verschiedener Faktoren erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten Ergebnissen abweichen können. Insbesondere ist Enstar möglicherweise nicht in der Lage, die geplante Transaktion unter den oben genannten bzw. anderen akzeptablen Bedingungen oder überhaupt durchzuführen. Dies kann durch eine Reihe von Faktoren bedingt sein, darunter der Nichterhalt von regulatorischen Genehmigungen oder die Nichterfüllung anderer Abschlussbedingungen. Zusätzlich hat die sich entwickelnde COVID-19-Pandemie weltweit zu erheblichen wirtschaftlichen und finanziellen Turbulenzen sowie zu Unsicherheiten und Volatilität auf den Finanzmärkten geführt. Aufgrund der globalen Unsicherheit können wir die langfristigen Auswirkungen der Pandemie auf unser Unternehmen derzeit nicht vorhersagen. Wichtige Risikofaktoren in Bezug auf Enstar können der Rubrik „Risikofaktoren“ auf dem Formular 10-K von Enstar für das Geschäftsjahr bis 31. Dezember 2019 und auf dem Formular 10-Q von Enstar für die zum 30. September 2020 endenden drei und neun Monate entnommen werden. Diese Risikofaktoren gelten durch Verweis als Bestandteil der vorliegenden Pressemitteilung. Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, übernimmt Enstar darüber hinaus keinerlei Verpflichtung, schriftlich oder mündlich gemachte zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder Aktualisierungen oder Änderungen öffentlich bekannt zu geben, die sich auf eine hierin aufgeführte zukunftsgerichtete Aussage beziehen, um sie an Enstars geänderte Erwartungen in Bezug hierauf oder an veränderte Geschehnisse, Bedingungen, Umstände oder Annahmen anzupassen, auf denen diese Aussagen beruhen.

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