U.S. Federal Trade Commission erhebt keinen Einwand gegen potentielle Zusammenarbeit zwischen Basilea und Johnson & Johnson


Basel, 15. Dezember 2004
 
Die U.S. Federal Trade Commission hat bekanntgegeben, dass sie bezüglich einer von Johnson & Johnson und Basilea Pharmaceutica AG eingereichten Meldung eine vorzeitige Beendigung der Wartezeit gemäss Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvement Act von 1976 gewährt hat.
 
Basilea und Ortho-McNeil Pharmaceutical Inc., eine Gesellschaft des Johnson & Johnson Konzerns, führen gegenwärtig Verhandlungen über eine mögliche Lizenzvereinbarung betreffend Basileas Phase III Breitbandantibiotikum, ceftobiprole (BAL5788), das gegen Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) wirkt. Basilea führt bezüglich ceftobiprole mit verschiedenen potentiellen Partnern Gespräche. Bisher wurde noch keine Vereinbarung mit Johnson & Johnson geschlossen. Basilea wird die Öffentlichkeit darüber informieren, sobald eine solche Vereinbarung zum Abschluss gelangt ist.
 
Über Basilea
 
Basilea Pharmaceutica AG (BSLN) ist ein unabhängiges biopharmazeutisches Unternehmen mit Sitz in Basel, Schweiz. Basilea erforscht und entwickelt innovative Medikamente für die Behandlung von Erkrankungen, für die es bislang nur ungenügende oder keine Behandlungsmöglichkeiten gibt.
 
Die integrierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der Firma konzentriert sich zurzeit auf Arzneimittel gegen bakterielle und Pilzerkrankungen sowie auf Medikamente für die Dermatologie. Basilea wurde im Oktober 2000 gegründet und mit erheblichen Ressourcen versehen, um innovative Medikamente zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Basilea ist an der Schweizer Börse SWX Swiss Exchange kotiert.
 
Ausschlussklausel
 
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