Enstar Group Limited gibt Transfer von bestimmten abzuwickelnden Portfolios der australischen Zweige von Great Lakes und HSB Engineering Insurance bekannt


HAMILTON, Bermuda, Sept. 11, 2019 (GLOBE NEWSWIRE) -- Enstar Group Limited (NASDAQ: ESGR) gab heute bekannt, dass eine seiner hundertprozentigen Tochtergesellschaften eine Vereinbarung mit Tochtergesellschaften der Münchener Rück unterzeichnet hat, wonach diese bestimmte Portfolios seiner australischen Zweige von Great Lakes Insurance und HSB Engineering Insurance übernimmt, hauptsächlich solche mit langfristigen Versicherungsverträgen.

Bei der Transaktion, die noch einer Genehmigung der Aufsichtsbehörde sowie des australischen Bundesgerichtshofs bedarf, wird die Tochtergesellschaft von Enstar ein Gesamtvermögen von rund 228,2 Millionen AUD (etwa 156,2 Millionen USD) für die Übernahme der damit verbundenen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erhalten.

Die Parteien werden eine Portfolioübertragung des Versicherungsgeschäfts gemäß Abschnitt 3A von Teil III des australischen Insurance Act von 1973 (Commonwealth) vollziehen, was der Münchener Rück eine rechtliche Endgültigkeit bietet.

Über Enstar

Enstar ist eine vielseitige Versicherungsgruppe mit einem Vermögen von ungefähr 18,2 Mrd. USD, die innovative Kapitalfreigabelösungen und Underwriting in Spezialsparten über ihr Netzwerk von Konzernunternehmen in Bermuda, den USA, dem Vereinigten Königreich, Kontinentaleuropa, Australien und anderen internationalen Standorten anbietet. Enstar ist marktführend beim Abschluss von Altgeschäftsübernahmen und hat seit seiner Gründung im Jahr 2001 auf diese Weise mehr als 95 Unternehmen und Portfolios übernommen. Das aktive Underwriting-Versicherungsgeschäft von Enstar beinhaltet die StarStone-Unternehmensgruppe, ein mit A- bewerteter Spezialversicherungskonzern mit mehreren globalen Versicherungsplattformen, und die Atrium-Unternehmensgruppe, die das Spezialversicherungs- und Rückversicherungsgeschäft für Lloyd’s Syndicate 609 verwaltet und versichert. Weitere Informationen über Enstar erhalten Sie auf www.enstargroup.com.

Warnhinweis

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsorientierte Erklärungen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Diese Erklärungen beinhalten Aussagen bezüglich der Absicht, der Überzeugung oder der aktuellen Erwartungen von Enstar und seinem Geschäftsführungsteam. Investoren werden darauf hingewiesen, dass solche zukunftsgerichteten Aussagen nur zu dem Zeitpunkt gelten, zu dem sie gemacht werden, keine Garantien für die zukünftige Wertentwicklung darstellen und mit Risiken und Unsicherheiten verbunden sind, und dass die tatsächlichen Ergebnisse aufgrund verschiedener Faktoren erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten abweichen können. Insbesondere könnte Enstar unter Umständen die in Aussicht gestellte Transaktion aufgrund einer Reihe von Faktoren, einschließlich des Unvermögens, staatliche, aufsichtsrechtliche oder gerichtliche Genehmigungen zu erlangen oder andere Abschlussbedingungen zu erfüllen, nicht zu den oben beschriebenen Bedingungen oder überhaupt nicht abschließen.Wichtige Risikofaktoren bezüglich Enstar sind unter der Überschrift „Risk Factors“ im Formular 10-K von Enstar für das Jahr zum 31. Dezember 2018 zu finden und werden hierin referenziert. Des Weiteren übernimmt Enstar keine Verpflichtung, mündliche oder schriftliche zukunftsorientierte Aussagen zu aktualisieren oder Aktualisierungen oder Revisionen an zukunftsorientierten Aussagen, die hierin enthalten sind, öffentlich bekanntzugeben, um geänderte Erwartungen im Hinblick auf oder Änderungen bei Ereignissen, Bedingungen, Umständen oder Annahmen, die solchen Aussagen zugrunde liegen, wiederzugeben, außer für den Fall, dass diese gesetzlich vorgeschrieben sind.

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