Ad-hoc-Mitteilung: Liontrust verlängert Angebotsfrist bis zum 23. August 2023


4. August 2023

MEDIENMITTEILUNG

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement:


Liontrust verlängert Angebotsfrist bis zum 23. August 2023

Liontrust Asset Management Plc («Liontrust») hat die Verlängerung der Hauptangebotsfrist bis zum 23. August 2023, 16:00 MESZ, bekannt gegeben.

Dies gibt den Aktionären der GAM Holding AG («GAM») mehr Zeit, das öffentliche Umtauschangebot von Liontrust zu prüfen. Die provisorische Mitteilung über die Zwischenergebnisse des Angebots wird voraussichtlich am 24. August 2023 veröffentlicht.

GAM Aktionäre, die ihre Aktien dem Liontrust-Angebot bereits angedient haben oder anzudienen beabsichtigen, können ebenfalls an der ausserordentlichen Generalversammlung («EGM») am 18. August 2023 teilnehmen und insbesondere ihre Stimme abgeben. Alle Aktionäre, die am 9. August 2023 (Buchungsschluss) im Aktienregister von GAM mit Stimmrecht eingetragen sind, sind an der EGM stimmberechtigt, unabhängig davon, ob sie ihre Aktien im Rahmen des Liontrust-Angebots angedient haben. Aktionäre, die über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter abstimmen möchten, müssen ihre Stimminstruktionen bis zum 15. August 2023, 23:59 Uhr MESZ, einreichen.

GAM nimmt erfreut zur Kenntnis, dass ISS seine Empfehlungen veröffentlicht hat, wonach die GAM-Aktionäre gegen alle Vorschläge von Newgame stimmen sollten und den Empfehlungen des GAM-Verwaltungsrats an der Generalversammlung folgen sollten.

Der Verwaltungsrat von GAM empfiehlt weiterhin nachdrücklich das Angebot von Liontrust und fordert die Aktionäre auf, ihre Aktien anzudienen und alle Vorschläge zur EGM abzulehnen.

Bevorstehende Termine:

18. August 2023          Ausserordentliche Generalversammlung
19. Oktober 2023        Zwischenbericht für das dritte Quartal 2023

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Charles Naylor         
Global Head of Communications and Investor Relations
T +44 7890 386 699

Media Relations        
Ute Dehn Christen        
T +41 58 426 31 36        

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GAM

GAM ist ein unabhängiger, in der Schweiz börsenkotierter Asset Manager. Die verwalteten Vermögen beliefen sich per 30. Juni 2023 auf insgesamt CHF 68 Milliarden, wovon CHF 21.9 Milliarden auf das Investment Management und CHF 46.1 Milliarden auf das Fund Management Services entfallen. GAM verfügt über eine globales Vertriebsnetz mit Niederlassungen in 14 Ländern und ist geografisch breit aufgestellt mit Kunden auf fast allen Kontinenten. GAM hat weltweit 3.500 Kunden, von denen ca. 2.700 in Europa ansässig sind. Der Hauptsitz von GAM Investments befindet sich in Zürich. GAM Investments wurde 1983 gegründet und hat seinen Sitz an der Hardstrasse 201 in Zürich, 8037 Schweiz.

Liontrust

Liontrust ist ein unabhängiger, spezialisierter Asset Manager, der 1995 gegründet wurde, seit 1999 an der Londoner Börse kotiert und Mitglied des FTSE 250 ist. Liontrust hat seinen Hauptsitz in London mit weiteren Büros in Edinburgh und Luxemburg. Das Unternehmen verfügte am 16. Juni 2023 über GBP 30.5 Milliarden verwaltete Vermögen. Liontrust ist bestrebt, Anlegern eine bessere finanzielle Zukunft zu ermöglichen, indem es in eine Reihe von globalen Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, nachhaltigen Anlagen und Multi-Asset-Portfolios und -Fonds investiert.

Rechtliche Hinweise und Informationen

Kein Angebot

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen ausschliesslich zu Informationszwecken und stellen weder ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf, Verkauf, Umtausch oder zur Ausgabe von Namenaktien oder anderen Wertpapieren der GAM Holding AG (GAM) oder der Liontrust Asset Management Plc (Liontrust) dar, noch sind sie Teil eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung, noch bilden sie die Grundlage für einen diesbezüglichen Vertrag oder können als verlässlich angesehen werden. Diese Mitteilung ist nicht Teil der Angebotsdokumentation (wie unten definiert) im Zusammenhang mit dem Umtauschangebot von Liontrust Asset Management Plc für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien der GAM Holding AG (das "Angebot"). Die Bedingungen des Angebots wurden und/oder werden in der Angebotsdokumentation (wie nachstehend definiert) zum Angebot veröffentlicht. Den Aktionären der GAM Holding AG wird dringend empfohlen, die Angebotsdokumentation (wie unten definiert) zu lesen, die unter www.liontrust.co.uk/gam-acquisition verfügbar ist und/oder sein wird.

Angebotsrestriktionen / Certain Offer Restrictions

1.        General

Die Herausgabe, Veröffentlichung oder Verbreitung der Voranmeldung des Angebots, des Angebotsprospekts, und anderer Materialien, die das Angebot betreffen (die "Angebotsdokumentation"), und die Unterbreitung des Angebots können in bestimmten Rechtsordnungen (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Japan) ("Restricted Jurisdictions") gesetzlichen Beschränkungen unterliegen, widerrechtlich sein, in anderer Weise anwendbares Recht verletzen oder Liontrust oder eine ihrer direkten oder indirekten Tochtergesellschaften verpflichten, irgendwelche Änderungen oder Anpassungen der Bestimmungen oder Bedingungen des Angebots, ein zusätzliches Gesuch bei staatlichen, regulatorischen oder anderen Behörden oder zusätzliche Handlungen in Bezug auf das Angebot vorzunehmen. Deshalb müssen Personen, welche die Angebotsdokumentation erhalten oder in deren Besitz die Angebotsdokumentation auf andere Weise gelangt, sich über all diese Restriktionen informieren und diese einhalten. Weder GAM noch Liontrust noch der Empfänger akzeptieren oder übernehmen die Verantwortung oder Haftung für jegliche Verletzungen solcher Restriktionen durch jegliche Personen. Das Angebot wird weder direkt noch indirekt in einer oder in eine Restricted Jurisdiction gemacht oder gemacht werden. Es ist nicht beabsichtigt, das Angebot auf solche Restricted Jurisdictions auszudehnen. Die Angebotsdokumentation sollte nicht in die Restricted Jurisdictions gesendet oder anderweitig vertrieben werden und das Angebot kann nicht durch einen solchen Gebrauch, solche Mittel oder Instrumente in oder aus den Restricted Jurisdictions angenommen werden. Entsprechend werden keine Kopien der Angebotsdokumentation in oder aus einer Restricted Jurisdiction versendet oder anderweitig vertrieben und dürfen nicht in oder aus einer Restricted Jurisdiction oder an Custodians, Nominees und Trustees (in deren Funktion als solche), welche Aktien für Personen in einer Restricted Jurisdiction halten, versendet oder anderweitig vertrieben werden. Personen, welche solche Dokumente erhalten (einschliesslich Custodians, Nominees und Trustees), dürfen diese nicht in oder aus einer Restricted Jurisdiction vertreiben. Jede geltend gemachte Annahme des Angebots, welche direkt oder indirekt aus einer Verletzung dieser Restriktionen resultiert, ist ungültig. Es wird nicht um den Kauf oder Verkauf von Aktien von oder an Personen, die in Restricted Jurisdictions ansässig sind, geworben, und falls eine in einer Restricted Jurisdiction ansässige Person Aktien als Antwort darauf andient, behält sich Liontrust vor, die Annahme abzulehnen. Die Angebotsdokumentation darf von niemandem zum Zweck der Werbung für Käufe oder Verkäufe von Aktien von GAM ("GAM Aktien") oder Aktien von Liontrust ("Liontrust Aktien") durch juristische oder natürliche Personen verwendet werden, die in einer Restricted Jurisdiction wohnhaft oder inkorporiert sind. Jede Person, die ein Annahmeformular im Zusammenhang mit dem Angebot abgibt, wird aufgefordert zu bestätigen, dass: (i) sie das Angebot, die Angebotsdokumentation oder das Annahmeformular oder sonstige Dokument betreffend das Angebot nicht in einer Restricted Jurisdiction erhalten hat und kein solches Dokument in einer oder in eine Restricted Jurisdiction gesendet, übermittelt oder anderweitig vertrieben hat; (ii) sie weder direkt noch indirekt den Versand, die Mittel oder Handelsinstrumente oder Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse einer Restricted Jurisdiction im Zusammenhang mit dem Angebot genutzt hat; (iii) sie sich nicht in einer Restricted Jurisdiction befindet oder befand, als sie die Bedingungen des Angebots akzeptiert hat oder das Annahmeformular zurückgesandt hat; und (iv) falls sie in einer fiduziarischen Funktion, Vermittlungsfunktion oder anderen Funktion als Intermediär handelt, (a) sie entweder freies Ermessen betreffend Investitionen in die vom Annahmeformular gedeckten Wertpapiere hat oder (b) die Person, in deren Namen sie handelt, sich ausserhalb der Restricted Jurisdictions befunden hat, als er oder sie die Person instruiert hat, das Angebot anzunehmen.

Vorbehaltlich der anwendbaren wertpapierrechtlichen Gesetzen und Regularien beabsichtigt die Anbieterin, ein "Vendor Placement" in Bezug auf das Angebot für Inhaber von GAM Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika und jeder anderer Jurisdiktionen in welcher das Angebot nicht durchgeführt wird, anzubieten oder in denen nach alleinigem Ermessen von Liontrust ein Angebot von Wertpapieren an eine solche Person die Einreichung einer Registrierungserklärung bei der United States Securities and Exchange Commission (die "SEC") oder einer anderen relevanten Aufsichtsbehörde erfordern würde oder die aus anderen Gründen nicht zur Teilnahme an dem Angebot gemäss den anwendbaren Gesetzen oder Regularien berechtigt sind. Dementsprechend beabsichtigt die Anbieterin das Angebot so zu strukturieren, dass jeder dieser Inhaber den durchschnittlichen Nettobarerlöse aus dem Verkauf der Liontrust Aktien erhält, auf die dieser ansonsten im Rahmen des Angebots Anspruch hätte (eine solche Strukturierung ein "Vendor Placement"), es sei denn ein solcher Inhaber gibt diejenigen Zusicherungen, Garantien und Bestätigungen ab, die Liontrust verlangen kann, und Liontrust nach eigenem Ermessen entscheidet, dass ein solcher Inhaber die Liontrust Aktien ohne Einreichung einer Registrierungserklärung (registration statement) bei der SEC oder einer anderen zuständigen Aufsichtsbehörde erhalten kann. Jeder Verkauf von Liontrust Aktien im Rahmen eines Vendor Placements würde ausserhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und jeglicher Restricted Jurisdictions im Rahmen eines zentralisierten Verkaufsprozesses erfolgen und anfallenden Gebühren und Kosten unterliegen.

2.        United States of America

Shareholders of GAM Holding AG in the United States of America are advised that the GAM Shares are not listed on a U.S. securities exchange and that GAM Holding AG is not subject to the periodic reporting requirements of the U.S. Securities Exchange Act of 1934, as amended (the "Exchange Act"), and is not required to, and does not, file any reports with the U.S. Securities and Exchange Commission thereunder.

The Liontrust Shares to be offered in exchange for GAM Shares pursuant to the exchange offer of Liontrust Asset Management Plc for all publicly held registered shares of GAM Holding AG (the "Offer") have not been and will not be registered under the U.S. Securities Act of 1933, as amended ("U.S. Securities Act"), nor under any law of any state of the United States of America, and may not be offered, sold, resold or delivered, directly or indirectly, in or into the United States of America, except pursuant to an exemption from the registration requirements of the U.S. Securities Act and applicable state securities laws. The pre-announcement of the Offer, the offer prospectus relating to the Offer and any other materials relating to the Offer does not constitute an offer to sell or the solicitation of an offer to buy any securities in the United States of America. Liontrust Asset Management Plc will not register or make a public offer of its securities, or otherwise conduct the Offer, in the United States of America.

The securities referred to herein have not been and are not presently expected to be listed on any US securities exchange or quoted on any inter-dealer quotation system in the United States of America. None of GAM Holding AG or Liontrust Asset Management Plc presently intends to take any action to facilitate a market in such securities in the United States of America.

Neither the U.S. Securities and Exchange Commission, nor any U.S. state securities commission, has approved or disapproved of the securities to be offered in exchange for GAM Shares pursuant to the Offer or any related transaction or determined if the information contained herein or in any offering circular to be prepared in connection with the Offer is accurate or complete. Any representation to the contrary is a criminal offense in the U.S.

As used herein, "United States of America", "U.S." or "US" means the United States of America, its territories and possessions (including Puerto Rico, the U.S. Virgin Islands, Guam, American Samoa, Wake Island and the Northern Mariana Islands), any state of the United States of America and the District of Columbia.

3.        United Kingdom

The Offer is only being made within the United Kingdom pursuant to an exemption under Regulation (EU) 2017/1129 as it forms part of domestic law by virtue of the European Union (Withdrawal) Act 2018 (as amended and together with any applicable adopting or amending measures in the United Kingdom, the "UK Prospectus Regulation") from the requirement to publish a prospectus that has been approved by the UK Financial Conduct Authority and published in accordance with the UK Prospectus Regulation.

4.        European Economic Area

The Offer is only being made within the European Economic Area ("EEA") pursuant to an exemption under Regulation (EU) 2017/1129 (as amended and together with any applicable adopting or amending measures in any relevant member state of the EEA, the "Prospectus Regulation"), from the requirement to publish a prospectus that has been approved by the competent authority in that relevant member state and published in accordance with the Prospectus Regulation or, where appropriate, approved in another relevant member state and notified to the competent authority in that relevant member state, all in accordance with the Prospectus Regulation.

5.        Japan

The Offer is not addressed to shareholders of GAM Holding AG whose place of residence, seat or habitual abode is in Japan, and such shareholders may not accept the offer.

Reference is made to the offer prospectus for the full offer restrictions.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Die Mitteilung enthält Aussagen, oder kann Aussagen enthalten, die zukunftsgerichtete Aussagen darstellen. Wörter wie "erwarten", "antizipieren", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "suchen", "sehen", "werden", "würden", "könnten", "zielen" und ähnliche Ausdrücke und Variationen oder Negative dieser Wörter identifizieren diese Aussagen, oder können diese Aussagen identifizieren, als zukunftsgerichtete Aussagen.

Solche Aussagen in dieser Mitteilung gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und beruhen auf Annahmen und Eventualitäten, die sich ohne Vorankündigung ändern können, ebenso wie Aussagen über Markt- und Branchentrends, Prognosen, Richtlinien und Schätzungen. Alle zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung sind keine Hinweise, Garantien, Zusicherungen oder Vorhersagen zukünftiger Leistungen und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, von denen viele ausserhalb der Kontrolle der Person liegen, die solche Aussagen macht, ihrer verbundenen Unternehmen und ihrer und deren Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Berater, und sie können erhebliche Elemente subjektiver Beurteilung und Annahmen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse beinhalten, die richtig oder falsch sein können und dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten abweichen. Es wird dringend davor gewarnt, sich in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, und niemand akzeptiert oder übernimmt irgendeine Haftung im Zusammenhang mit diesen Aussagen.

Diese Mitteilung ist keine Finanzprodukt- oder Anlageberatung, keine Empfehlung zum Erwerb, Umtausch oder zur Veräusserung von Wertpapieren und keine Buchhaltungs-, Rechts- oder Steuerberatung. Sie wurde ohne Berücksichtigung der Ziele, der rechtlichen, finanziellen oder steuerlichen Situation und Bedürfnisse von Einzelpersonen erstellt. Bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, sollten Einzelpersonen die Angemessenheit der Informationen im Hinblick auf ihre eigenen Ziele, ihre rechtliche, finanzielle und steuerliche Situation und ihre Bedürfnisse prüfen und sich entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen und ihrer Rechtsprechung rechtlich, steuerlich und anderweitig beraten lassen.

Anhang



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